Bei einer Rede im Deutschen Technikmuseum in Berlin hat der Bundesinnenminister de Maizière 14 Thesen zur Netzpolitik aufgestellt. Darin fordert er einen digitalen Verbraucherschutz, der auch eine Art Verfallsdatum für private Daten im Internet vorsieht. „Digitaler Radiergummi“ nennt das die Tageszeitung Die Welt:
Eine deutsche „Netzpolitik“ muss sich de Maizière zufolge an Werten wie Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung orientieren. „Dazu gehört auch die Freiheit, Dummheiten zu begehen“, sagte der CDU-Politiker. Gewährleistet werden müsse aber, dass andere durch Aktivitäten im Internet nicht zu Schaden kämen.
Der ganze Bereich der neuen Technologien sträflich lange Zeit von der Politik schlicht ignoriert wurden. Unser Datenschutzrecht stammt in den Grundzügen aus den 70er Jahren: Für die heutigen datenschutzrechtlichen Probleme existierten zum größten Teil damals noch nicht einmal die Begriffe. Der politische und vor allem gesetzgeberische Anspruch liegt offen zu Tage.
Digitaler Radiergummi
Das Recht auch auf Löschung der Daten hat nun Minister de Maizière klar formuliert. Wie das aussehen könnte, dafür hat der Minister offenbar schon recht klare Vorstellungen:
Um die Selbstbestimmung zu stärken, brauchen die Nutzer laut de Maizière mehr Verfügungsgewalt über die eigenen Daten. Beispielsweise möchte er das Auskunfts- und des Widerspruchsrecht im Internet stärken. Damit Klatsch und Tratsch im Netz nicht ewig erhalten bleiben, kann er sich einen „digitalen Radiergummi“ vorstellen und ein Verfallsdatum, das man an seine Daten anfügen könne. Denkbar ist für den Minister ein „Recht auf Vergessen“ oder ein Verbot, bestimmte Inhalte durch Suchmaschinen indexieren zu lassen. „Hilfreich wäre in vielen Fällen schon ein sogenanntes Indexierungsverbot, bei dem Suchmaschinenbetreiber verpflichtet werden, bestimmte markierte Einträge bei den Suchergebnissen nicht anzuzeigen“, schlug de Maizière vor.
Was ist eigentlich, wenn nachweislich etwas Falsches über mich im Internet behauptet wird? Auch das möchte der Politiker gerne künftig geregelt wissen:
Er regte zudem an, für das Internet etwas Ähnliches wie den presserechtlichen Anspruch auf Gegendarstellung zu schaffen. Dies könnte mit einem Anspruch des Betroffenen gegenüber Betreibern von Suchmaschinen verbunden werden, „die eigene Darstellung auf Platz eins der Trefferliste zu setzen.“
Gut, wenn der Berg jetzt begonnen hat zu kreisen. Steht zu hoffen, dass er nicht nur eine Maus gebiert.
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