Das Recht auf Vergessen hat der Europäische Gerichtshof den Google-Usern zuerkannt. Die Suchmaschinenfirma Google setzt dieses Urteil jetzt um. Es hat ein Webformular ins Netz gestellt, auf dem man die Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht beantragen kann. Gründe muss man nicht anführen, wenn man will, dass bestimmte URLs aus den Trefferlisten gelöscht werden. Allerdings muss man ein Abbild seines Personalausweises hochladen, um sich eindeutig zu identifizieren.