Eine verdeckte Ermittlerin der Hamburger Polizei hat jahrelang die Rote Flora, das Zentrum der autonomen Szene, unterwandert. Doch die Polizistin „saß dort nicht nur in Plenarsitzungen und pflegte Liebesbeziehungen“, wie die Süddeutsche Zeitung etwas poetisch formuliert, sondern sie wirkte auch undercover beim linken Radiosender „Freier Sender Kombinat“ mit. Die Deutsche Journalisten-Union (dju) in Ver.Di sieht darin einen schweren Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit.
Warum? Ist das nicht überzogen? Ist es wohl nicht. Im Grundgesetz heißt es: „Eine Zensur findet nicht statt“. Gemeint ist damit insbesondere die Vor-Zensur. Wer etwas in Wort, Schrift oder Bild in Deutschland veröffentlichen will, muss seine Publikation vorher nicht einer staatlichen Stelle vorlegen. Genau dies aber ist undercover in Hamburg geschehen: Eine Staatsvertreterin war bei Redaktionskonferenzen und Themensitzungen dabei und hatte also schon vor der Veröffentlichung Kenntnis und Einsicht in Veröffentlichungen und konnte darauf aktiv Einfluss nehmen. Auch in Zukunft können also Redaktionen in Deutschland sich nicht sicher sein, ob nicht im Vorfeld von Veröffentlichungen Polizei und Staatsschutz verdeckt und aktiv Einfluss auf redaktionelle Entscheidungen nehmen. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Darum müssen im Fall der Roten Flora in Hamburg schnelle und weitreichende Konsequenzen gezogen und die Verantwortlichen zu eben genau dieser gezogen werden.