Ein Sammler von 80er-Jahre-Sexfilmen hat vor Gericht erzwungen, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien den seit langem vergriffenen Streifen „Heiße Träume“ kopieren muss. Geklagt hatte der Mann aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes vor dem Kölner Verwaltungsgericht, wie die FAZ berichtet:
Die Kölner Lesart des Gesetzes, das Bürgern Zugang zu amtlichen Informationen gewähren soll: Der Film über Carl Ludwigs Tagträume ist eine „amtliche Information“; sie wird „zu amtlichen Zwecken“ aufbewahrt – nämlich dazu, die Indizierung, wie im Jugendschutzgesetz vorgeschrieben, alle 25 Jahre zu überprüfen. Außerdem erlaube das Urheberrechtsgesetz ausdrücklich, eine Kopie von seit mindestens zwei Jahren vergriffenen Werken für den Privatgebrauch anzufertigen.
Die Behörde hatte sich vergeblich gegen die Kopierpflicht gewehrt. Aufgabe der Bundesprüfstelle sei es, „Kinder und Jugendliche vor sie gefährdenden Medieninhalten zu schützen, nicht die private Sammelneigung einzelner zu befriedigen“, so Corinna Bochmann, Referentin bei der Bundesprüfstelle. Man hat bereits Rechtsmittel eingelegt. „Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, Behördenentscheidungen transparent zu machen“, erklärt die Behördensprecherin. Aus dem Ringelrein der „Heißen Träume“ lasse sich „doch gar nichts ableiten, was mit der Arbeitsweise der Bundesprüfstelle zu tun hat.“