„Anti-Medien“ mal völlig anders verstanden: Wenn es um die Informationsfreudigkeit geht, sind deutsche Behörden ziemlich contra Öffentlichkeit. Und das, obwohl es in Deutschland seit einigen Jahren ein „Informationsfreiheitsgesetz“ gibt, dass jedem Bürger das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen von Behörden zugesteht. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz schreibt in seinem Tätigkeitsbericht:
Während der freie Informationszugang gegenüber öffentlichen Stellen in anderen Staaten, insbesondere in Skandinavien und im angelsächsischen Raum, als bedeutsame Flankierung demokratischer Entscheidungsprozesse angesehen wird, sind wir in Deutschland noch weit davon entfernt. Dies liegt zum einen sicherlich an dem immer noch unzureichenden Bekanntheitsgrad des IFG. Zum anderen ermutigt die behördliche Praxis in vielen Fällen, über die hier zu berichten ist, nicht gerade zur Wahrnehmung des Rechts auf Informationszugang.
Eine kritische Bewertung des Tätigkeitsberichts hat Telepolis: