Kölner Stadt-Anzeiger: Nachtragshaushalt gesperrt

20 Jan

Ich beantrage hiermit vor dem NRW-Verfassungsgericht, dem deutschen Presserat und der Versammlung aller gutmeinenden und halbwegs intelligenten Zeitungsleser, dem Kölner Stadtanzeiger den Nachtragshaushalt für das laufende Veröffentlichungsjahr 2011 zu sperren. Bis zur Offenlegung aller Fakten möge der Kölner Stadtanzeiger seine Publikationstätigkeit ruhen lassen oder solchen Leuten überlassen, die etwas davon verstehen.

Denn das ist nun doch ein Bubenstreich! Da sperrt ein Landesverfassungsgericht auf Antrag der parlamentarischen Opposition den Haushalt des Landes NRW. Und da berichtet der Kölner Stadtanzeiger in seiner Ausgabe vom 19.01.2011 auf der Titelseite sowie als „Tagesthema“ auf Seite 2 und 3 über den Kasus. Und da schafft es dieses Blatt, auf nahezu drei großen Zeitungsseiten, ihren Lesern nicht mitzuteilen, in was eigentlich der Antrag der Landtagsopposition bestand und mit was das Gericht seine Entscheidung begründet! Das ist nicht Schlampigkeit oder Schludrigkeit, das ist Desinformation in Reinkultur. obwohl: Kultur?

KStA_Haushalt

Auf der Internetseite dieser Zeitung wird sogar die „Anordnung zum Nachtragshaushalt 2010“ des Gerichts zitiert und der Kölner Stadtanzeiger schafft es zielgenau, gerade solche Zitate heruaszupicken, die garantiert keinen Aussagewert haben und wirklich rein gar nichts über eine Begründung oder die Ziele der Antragsteller verraten. Haushalte können vor Gericht gestellt werden. Zeitungen nicht. Obwohl es manchmal Gründe gäbe.

Nachtragshaushalt in NRW untersagt – Kölner Stadt-Anzeiger

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