So ist es heute auf der Online-Seite des Kölner Stadtanzeigers zu lesen:
Strauss-Kahn wird angeklagt
Der ehemalige IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wurde wegen seiner Beteiligung an illegalen Sex-Partys in Lille erneut vernommen und muss mit einer Anklage rechnen. Neben DSK stehen auch ranghohe Polizisten Geschäftsleute im Visier der Justiz.
Aber wie ist es nun: Wird er angeklagt,wie es in der Überschrift heißt? Oder muss er “mit einer Anklage rechnen”, was etwas ganz anderes ist? Hier nimmt die Überschrift den Vorgang vorweg, der im Artikel dann wieder relativiert wird. Der Presse wirft man ja gerne Vorverurteilungen vor. Hier haben wir den Fall einer Vor-Anklage, aber das ist auch nicht viel besser.