Schon dumm gelaufen. Nicht aber für den Sänger einer Punkband namens „Green Day“, sondern für die, die unbesehen dpa-Meldungen nachdrucken:
Rockstar Billie Joe Armstrong (39), Frontmann der Punkband Green Day („Boulevard of Broken Dreams“), ist aus einem Flugzeug verwiesen worden – weil er sich geweigert hatte, seine tief sitzende Hose hochzuziehen.
(Bild.de)
Wie immer man diese Mode findet — immerhin tragen sich für progressiv haltende (Berufs-) Jugendliche ihre Hosen schon so geraume Zeit auf Halbmast, das der traurige Anblick beinahe als konservativ zu bezeichnen ist: Man wird — Hose hin, Hose her — nicht „aus einem Flugzeug verwiesen„, sondern bestenfalls „eines Flugzeugs verwiesen“. Agentur-Meldungen, egal wie bunt sie auch klingen, sollten eben nicht leichtfertig übernommen werden. Auch Tickernachrichten darf man redigieren, wenn man sich noch eine Redaktion leistet und der deutschen Sprache die Ehre erweisen möchte, die sie verdient. So schreibt der Spiegel völlig korrekt über den Hosenmatz:
Der Green-Day-Frontmann Billie Joe Armstrong musste deswegen ein Flugzeug verlassen.
Wer dpa-Meldungen nachdruckt und nicht verfälscht, wird mit Sprachkritik nicht unter zwei Duden bestraft. N-TV-Nachrichten greifen ebenfalls korrigierend in den Tatbestand ein:
US-Rocker Billie Joe Armstrong, Frontman der Punkband Green Day, ist im Streit um tief hängende Hosen von Bord eines Flugzeugs gewiesen worden.
Beim Kölner Stadtanzeiger dagegen ist „gut gemeint“ wieder mal nicht „gut gemacht“. Im Online-Artikel wird (anders als in der Printausgabe) korrekterweise aus „verwiesen“ ein „gewiesen“. Doch ach! die Überschrift lautet:
Hängende Hosen: Green Day-Rocker von Flugzeug verwiesen
Für so etwas gab es früher einen Verweis! Wenn einer sich elegant ausdrücken will und dabei stolpert, muss es eben nicht an der Hose liegen.