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Geprothmannt: Abmahnung wegen quantitativer Medienanalyse


26 Aug
Blogger Hardy Prothmann (Foto: Twitter)

Blogger Hardy Prothmann (Foto: Twitter)

Da sage noch einer, quantitative Medieninhaltsanalysen würden nichts bringen: Der Mannheimer Blogger und Hyperlokaljournalist Hardy Prothmann hat mal gezählt, und zwar die Leserbriefe in der örtlichen Tageszeitung „Mannheimer Morgen“. Anlass sind die kommunalpolitischen Auseinandersetzungen rund um die für das Jahr 2023 geplante Bundesgartenschau in Mannheim. Bei einem Bürgerentscheid hatte sich die Mehrheit der Mannheimer Bürger für die Buga23 ausgesprochen. Doch die Leserbriefseiten des „Mannheimer Morgen“ vermitteln ein ganz anderes Bild. Prothmann in seinem Rheinneckarblog:

„Weil ich aber nicht einfach irgendwas behaupte, hat sich mein kleines Redaktionsteam die Mühe gemacht und mit ingesamt 50 Personalstunden die veröffentlichten Leserbriefe eines ganzen Jahres in Ihrer Zeitung in Zahl und Inhalt ausgewertet und kategorisiert. (…) Es wurden sowohl positive wie negative “Lesermeinungen” veröffentlicht. Aufgrund unserer Recherche stellte sich aber heraus, dass die Veröffentlichung “ablehnender” Leserbriefe deutlich mit einem gerundeten Faktor 6:1 überwiegt“.

Nun haben Geschäfts- und Redaktionsleitung des „Mannheimer Morgen“ gleich zwei Abmahnungen an Prothmann geschickt. Denn Prothmann spricht vom „gesteuerten Betrug der Leser“ und zieht das Fazit:

„Die regionale Monopolzeitung Mannheimer Morgen informiert ihre Leser/innen nicht- sie manipuliert sie.“

Seine Ansichten belegen Prothmann und sein Rheinneckarblog allerdings auch mit Zahlen:

Grafik: Rheinneckarblog

Grafik: Rheinneckarblog

Der Chefredakteur des „Mannheimer Morgen“, Dirk Lübke, verteidigt sich im Interview mit dem KressReport:

„Unsere Glaubwürdigkeit wird von unseren Lesern sehr positiv bewertet. Die Behauptung des gesteuerten Betrugs am Leser gegen den Mannheimer Morgen diskreditiert unsere demokratisch-journalistischen Werte und unsere Glaubwürdigkeit auf eine Art und Weise, die wir – bei aller Freiheit des Wortes – nicht stehen lassen können“.

Auf die konkreten Vorwürfe Prothmanns geht Chefredakteur Lübke allerdings ebenso wenig ein wie er die zahlenmäßige Inkongruenz bei den Leserbriefen zur Buga23 erklären kann.

 

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